"Nichts gibt so sehr das Gefühl von Unendlichkeit, als wie die Dummheit" (Ödon von Horvath)
und "Wir (selbst) wissen nicht, daß wir nichts wissen" (Frau Wang)
Durch die
intensive Forschungsarbeit familiengeschichtlicher Art des Prof. Karl Waldner,
Homburg, sind uns eine Anzahl von Familien aus dem Köllertal namentlich bekannt,
die in den Jahren 1782 bis 1786 nach Galizien, in den Banat, nach Siebenbürgen,
nach Ungarn und in das Sudetenland auswanderten.
Püttlingen 143 Personen
namentlich bekannt Nieder- und Obersalbach 22 Köllertal 6 Kölln
14 Etzenhofen 14 Sellerbach 1 Neuhaus 12
Dem
Kloster zu Wacedonien, Wadgassen, von dem bereits die Rede war, und dem Mut der
unerschrockenen Glaubensboten, die dort wohnten, sei ein weiteres Kapitel
gewidmet, weil besonders wir Köllertalern ihnen mehr schulden, als wir ahnen
können.
Sie haben in unserer Heimat unter ihrem Ordensgründer, dem
heiligen Abt Norbert von Xanten segensreich gewirkt in der Verbreitung des
Glaubens, als Lehrer und Erzieher der Kinder und Erwachsenen. Sie lehrten das
Lesen und Schreiben, die Entwicklung der Landwirtschaft und der Viehzucht, den
Obstbau und den Weinbau.
Als im Jahre 1135 Graf Friedrich von Saarbrücken
auf dem Sterbebett lag, äusserte er den Wunsch, zu Wadgassen an der Saar ein
Kloster zu errichten, zu seinem und seiner Verwandten Seelenheil. Seine
Gemahlin, die Gräfin Gisela und ihr Sohn, Graf Simon I. schenkten nach dem
Willen des Verstorbenen dem heiligen Petrus, dem Bistum Trier, ihr väterliches
Erbteil mit der Kirche in Wadgassen und alle Rechte, einschliesslich der
Gerichtsbarkeit, damit hier bald Mönche zur Ehre Gottes dienen
sollten.
Der Bischof berief noch im gleichen Jahr Prämonstratensermönche
aus Premontre nach Wadgassen. Sie trugen ein Ordensgewand aus weisser Wolle, das
von einer weissen Gürtelschnur gehalten wurde. Dazu gehörte das viereckige,
ebenfalls weisse Birett oder ein breitgekrämpter weisser Hut. Sie schliefen auf
Holzpritschen im Dormitorium des Klosters. Allnächtlich um 2.00 Uhr weckte die
Klosterglocke zum Stundengebet und zur Arbeit.
Im Jahre 1224 schenkten
die Edlen Reiner und Friedrich von Saarbrücken das Patronatsrecht der Kapelle zu
Püttlingen (gemeint ist die Kreuzkappelle an der Strasse nach Völklingen, die
heute noch steht. Ein Frauenkloster der Redemptoristinnen ist in den letzten
Jahren dort noch errichtet worden, in dem Nonnen ein streng abgeschlossnes
Klosterleben führen). Seit dieser Zeit versahen die Wadgasser auch den
Pfarrdienst in Püttlingen und in der Pfarrei Cölln im Köllertal.
In einer
Urkunde aus dem jahr 1225 bestätigt Papst Honorius die beiden Kirchen in Bous
und im Colredal. In einer Urkunde von 1223 heisst es dann, dass die Kirche des
heiligen Martinus im Colredal dem dem Kloster Wadgassen geschenkt werde, d.h.
dieses Kloster bekam damit das Recht, die Geistlichen zu stellen.
Die
Kirche stand immer unter Oberhohheit des Bischofs von Trier, der auch die
Pfarrvisitationen vornahm. Wir lesen bei Kaplan Schwickerath in seiner
Geschichte des Ortes Püttlingen:
Dreimal muss der Küster an die Glocke
schlagen, wenn der Sendherr kommt. Send nennt man auch Visitation. Hoch zu Ross,
den Falken als Zeichen des Adels auf seiner Hand, reitet der Bischof zum
Pfarrhaus oder zum Kloster. Sendschöffen zu Pferde begleiten ihn. Vor dem Altar
ist ein Tisch aufgestellt, hinter dem der Vischof Platz nimmt. Eine brennende
Kerze und das Bild des Kirchenpatrons stehen auf dem Tische. Auch die Reliquien
eines Heiligen liegen dort, vor denen ein unschuldig Angeklagter seinen
Reinigungseid ablegen kann. Ein Pfarrer muss Auskunft geben über alles, was ihm
durch die Hand geht, ebenso der Küster. Es werden Schöffen gefragt auf ihren Eid
über Gotteshaus und Friedhof. Hundert Fragen kommen über die sittlichen
Zustände, Sonntagsheiligung, Aberglaube, Meineid usw. Alle vorgefundenen Mängel
werden aufgeschrieben und den einzelnen Sündern für ihre Fehler Strafen
zudiktiert. Zum Schluss erfolgt eine öffentliche Mahnrede an die Gemeinde.
Nicht unerwähnt soll die Arbeit des Küsters bei den Visitationen
bleiben. Ausser den oben bereits erwähnten Amtsverrichtungen hat er für das
Licht zu sorgen. Einen Packen Kerzen muss er beschaffen, so lange wie der
Unterarm eines Mannes vom Ellen bogen bis zur Daumenspitze. Auch muss er ein
Huhn liefern für den Falken des Visitators. Dafür aber darf er mit Frau, Hund
und Katze am Festmahl teilnehmen.
Püttlingen wurde im Jahr 1299 als
Pfarrei bezeichnet. Um 1330 wurde der Ort in der "taxa generalis" erwähnt und
1569 erscheint Püttlingen unter den Pfarreien des Landkapitel Merzig. Die
Wadgasser Mönche wirkten dort von 1224 bis 1757. Von 718 bis 1756 wurde
Püttlingen von den Prämonstratenser Pater der Pfarrei Kölln mitbetreut. 1757
bekam Püttlingen dann einen Weltgeistlichen der Diözese Trier einen Pfarrer.
Auch Völklingen wurde vor der Reformation längere Zeit von Wadgassen aus
betreut, ebenso Heusweiler und Eiweiler. Zur Zeit der Reformation, als man sich
über die Abhaltung des Gottesdienstes zwischen Katholiken und Protestanten nicht
mehr einigen konnte, wurde die Kirche St. Martin in Kölln für die Katholiken auf
hundert Jahre verschlossen. Den Köllertaler Katholiken blieb nichts anderes
übrig, als in Püttlingen die Messe zu besuchen, da keinem Geistlichen mehr
erlaubt war, in Kölln zu zelebrieren. Die Kranken wurden an das Püttlinger Kreuz
im Köllner Wiesenpfad gebracht, welches heute noch, über die Zeiten immer durch
ein neues ausgetauscht, dort steht. Dort wurden auch die Kinder getauft, weil
dieses Kreuz zum Püttlinger Bann gehörte. Püttlingen, das zur Herrschaft
Chrichingen gehörte, hatte sich gegen die Reformation gegewehrt und blieb beim
Katholizismus.
über das religiöse Leben hier, nach der Einführung der
Reformation ist uns durch die Synodenberichte der evangelischen Pfarrer vieles
bekannt.
Der Pfarrer zu Kölln beklagte sich z.B. bitter über die
Religions- und Sittenlosigkeit der Bewohner. Die Bauern arbeiteten auch am
Sonntag auf dem Felde, gingen kaum zur Kirche und liessen Pfarr- und Gotteshaus
verfallen, ja sie weigerten sich sogar, notwendige Aufbesserungsarbeiten zu
leisten. An Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen wurden grosse Gelage
veranstaltet, die oft mehrere Tage dauerten.
Eine Hochzeit dehnte sich in
der Regel über vier Tage aus. Am Nachmittag des ersten Tages kamen die
Eingeladenen an, denen dann ein Nachtmahl gereicht wurde, das von 6.00 abends
bis 10.00 Uhr in der Nacht dauerte. Am zweiten, dem eigentlichen Ehrentag fand
morgens gegen 8.00 bis 10.00 Uhr der Kirchgang statt. Hatte der Zug die Kirche
bis viertel vor zehn noch nicht erreicht, musste die Hochzeit auf den nächsten
Tag verschoben werden. Schnupftücher sollen vor dem Kirchgang nicht mehr
ausgeteilt werden, ausser an die beiden Brautführer.
Das anschliessende
Mittagsmahl dauerte bis 4.00 Ihr nachmittags, es wurde ein Dankgebet gesprochen,
die Tische wurden abgeräumt und danach mit Zucht und Ehrbarkeit getanzt. Kamen
Uneingeladene zum Tanz, so wurden sie ergriffen und in ein "Narrenhaus"
gesperrt, worunter man sich kein Irrenhaus vorstellen darf. Vielmehr handelte es
sich dabei um einen vergitterteten Ort unter der Stiege des Rathauses, wo die
Eingesperrten dem Gespött der Vorübergehenden preisgegeben waren. Das Nachtessen
sollte um 10 Uhr, das Trinken um 11 Uhr nachts beendet sein. Der Nachtwächter
zeigte um 12 Uhr nachts an, dass die Aufwärter frei von ihrer Pficht waren, dem
Paar aufzuwarten. Der Hochzeitschank (Geschenk) war seinem Wert nach ähnlich dem
Patengeschenk geregelt: Der Pfarrer und seine Frau brauchten keines zu
geben.
Die eigentlichen Hochzeitsfeiern dauerte 2 volle Tage. Am vierten
Tag endlich rüsteten sich die Musikanten und Gäste von auswärts zur Abreise und
wenn alle gegangen waren, bekamen der Pfarrer und seine Frau sowie die Familie
des Schultheissen ein gemütliches Abendessen.
Bei den Beschwerden des
Pfarrers zu Kölln kann es sich allerdings nur um die protestantischen Bewohner
des Köllertals handeln, denn die Kirche war ja für die Katholiken gesperrt. Das
Tanzvergnügen, so scheint es, hatte damals überhand genommen, denn dieses wurde
vom Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1578 verboten, mit Ausnahmen der
Hochzeiten, zu denen Tanz gestattet wurde. Das junge Volk jedoch verstand es,
diese Anordnung des Grafen zu umgehen, und suchte diese Veranstaltungen in
Salbach auf, das ja nicht zur Grafschaft Saarbrücken gehörte.
Damals
wurde noch viel an Wahrsagerei, ein Aberglaube, der heute fast vollständig
verschwunden ist. Die überlieferung berichtet, z.B. von "Hanchens Hansen" aus
Schwalbach, dessen Ehefrau mit Wahrsagen und Zauberei umgegangen sein soll.
Ferner von einer Frau aus Knorscheid bei Lebach und von einer weiteren Frau aus
Lisdorf sollen der Wahrsagerei verfallen gewesen sein, und wurden, nach den
Klagen des Pfarrers von Kölln viel von Köllertalern aufgesucht.
Nach
Ablauf von einhundert jahren wurde die Kirche St. Martin in Kölln durch König
Ludwig XIV., dem "Sonnenkönig", wieder für die Katholiken geöffnet. Eine noch
vorhandene Urkunde besagt dieses:
Ecclesia parochialis s martine in
colredal anno 1685 quande 23. aprilis post centum annrum acclusionem catholicis
iterum reservata fuit zu deutsch: Die Franzosen, die durch die
Reunionskriege wieder von der Grafschaft Saarbrücken Besitz ergriffen hatten,
eröffneten den Katholiken nach einhundert Jahren wieder die Möglichkeit, von
ihrer Pfarrkirche und dem Pfarrhaus Besitz zu ergreifen. Die Kirchengüter, die
durch die Reformationsgesetze auch an die Protestanten abgetreten werden
mussten, überliess man diesen auch weiterhin und man einigte sich über eine
abwechselnde Benutzung der Kirche zur Abhaltung der Gottesdienste beider
Konfessionen.
Da die Kirchengüter und der Zehntanteil noch im Besitz der
Protestanten waren, wurde die katholische Geistlichkeit von der französischen
Regierung besoldet.
Die Patres von Wadgassen versahen wieder ihren Dienst
im Köllertal, und die Pfarrkinder sorgten in ihrer Freude für die vielen
Anschaffungen, die jetzt getätigt werden mussten. Der erste von Trier ernannte
katholische Geistliche, der wieder nach St. Martin zurückkehrte hiess Peter
Müller, ihm folgte später der Pastor Gilbertus Kohl.
Nach den
Aufzeichnung des jetzt (Anm.: d.h. 1969) in Ruhestand lebenden evangelischen
Pfarrers Rug ist die St. Martinuskirche im Coredal 1223 zum ersten Mal
urkundlich erwähnt, muss aber schon vor der Jahrtausendwende gestanden haben, da
bei einer Renovierung in den 50-er Jahren Funde gemacht wurden, die vor die
Jahrtausendwende zurückdatieren, wie Pfarrer Rug sagt.
Nach der
Wiedereröffnung durch die Katholiken im Jahr 1685 war die Pfarrei räumlich sehr
gross. Sie umfasste 26 Ortschaften, war aber nur sehr schwach bevölkert. So
fanden im jahre 1711 z.B. nur 16 Taufen statt, nämlich folgende:
Anna
Barbara Wagner aus Engelfangen Antonius Löw aus Sprengen Leonard Schmitt
aus Rittenhofen Anna Schlang aus Rittenhofen Mathias Maur aus
Walpershofen Johannes Petrus Wernet aus Elm Margaretha Dürk aus
Niedersalbach Anna Barbara Schmitt aus Püttlingen Maria Meier aus
Güchenbach Anna Katharina Antoni aus Niedersalbach Anna Maria Feld aus
Niedersalbach Anna Marta Stuckart aus überhofen Jakob Hoffmann aus
Sellerbach Margaretha Hermes aus Rittenhofen Johann Foltz aus
Herchenbach Barbara Woll aus Rittenhofen
Um diese Zeit war Gilbertus
Kohl Pastor in Kölln (1710-1722) und gleichzeitig Vikarius in Püttlingen, da
Püttlingen damals von Kölln verwaltet wurde.
Die schulischen Verhältnisse im Köllertal
Die
Chronik berichtet, dass bereits 1702 ein behelfmässiger Schulunterricht in einem
Raume des Schlosses Bucherbach erteilt wurde und als die Burgruine unbewohnbar
geworden war, fand der Unterricht in einem mit Schindeln abgedeckten Hause
statt, das an der Stelle stand, wo heute die Eisenbahn die Strasse in Kölln
überquert. Dieses Haus war, ebenso wie die Bachbrücke, die dort den Köllerbach
überquert, aus Steinblöcken aus der Burgruine erbaut worden.
Als auch
dort die Räumlichkeiten zu eng geworden waren, wich man in das Haus aus, in dem
sich vorher der sogenannte "Von der Heydter Grubenkonsum" befunden hatte und
welches früher von reichen Bauern bewohnt und bewirtschaftet wurde. Die Namen
der Nachkommen aus diesem Haus sind noch heute in Saarbrücken zu finden und auch
hier sind sie geläufig. Die alten Leute können sich noch heute sehr gut an die
namen Schmidtborn, School-Johännchen und Wahlster erinnern.
Deren Haus
ging nun von den früheren Eigentümern an die Grube Von der Heydt über, die sie
den Köllertalern als Schulräume und Lehrerwohnung zur Verfügung stellte.
Später mussten von dem Schulverband des Köllertales beziehungsweise von
den Gemeinden immer wieder neue Schulhäuser erbaut werden. So entstand ein
latholisches Schulhaus im Köllner Hirtengarten direkt oberhalb des Pfarrhauses
und ein evangelisches direkt gegenüber der heutigen Volksbank, oberhalb der
Eisenbahndienstwohnung.
Beide Schulhäuser bestehen heute nicht mehr und
nur noch Parkplätze erinnern daran, dass früher auch dort einmal Häuser
gestanden haben könnten. Inzwischen verfügt die Gemeinde, entsprechend einer
Einwohnerzahl von über 8.000 Sellen über acht Schulgebäude (Stand: 1969), die
grösstenteils den Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb gewachsen sind,
und in denen in über 40 Schulklassen den Kindern das Wissen vermittelt wird, das
im heutigen Alltag von jedem Erwachsenen erwartet wird. Das Lehrpersonal hat
entsprechend dieser Entwicklung das erste halbe Hundert
überschritten.
Vor 1816 verfügte das Köllertal im Schulverband Kölln über
nur eine katholische und eine evangelische Schule. 1849 waren es bereits 96
Knaben und 103 Mädchen, die die Volksschule besuchten und dort von zwei Lehrern
unterrichtet wurden. Die Gesamteinwohnerzahl der zum Schulverband Kölln
gehörenden Dörfer betrug 1849 971 Seelen.
1882 betrug die
Schulkinderzahl bereits 428, das jährliche Schulgeld pro Kind, das von den
Gemeinden aufgebracht werden musste, betrug 6 Mark. Von den 428 wurde aber das
Schulgeld für 318 Kinder übernommen, deren Väter Bergleute und damit der
Knappschaft angeschlossen waren. Die Gemeinden mussten also nur noch für 110
Kinder das Schulgeld übernehmen. Die fünf Schulstellen waren mit vier Lehrern
und einer Lehrerin besetzt, die die Kinder in zwei evangelischen und drei
katholischen Klassen unterrichteten.
Die Schulgelderhebungen fielen mit
der Zeit vollständig weg, da die Besoldung der Lehrer zunehmend vom Staate
getragen wurde. Die Errichtung von notwendigen Schulhäusern und deren
Unterhaltung ist allerdings bis auf den heutigen Tag eine Angelegenheit der
Gemeinden geblieben.
Der Lehrer musste neben seinem Dienst in der Schule
auch noch den Küsterdienst in der Kirche versehen, worunter der höhere Dienst,
also die Mithilfe beim Gottesdienst, die harmonische Gestaltung des
Kirchengesangs, das Assisteren bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen zu
verstehen ist. Dazu zählte auch der niedere Dienst, also das Glockenläuten und
das Reinigen des Gotteshauses.
Das Gehalt, das ursprünglich vollständig
von der Gemeinde getragen worden war, betrug 1826 z.B. 121 Thaler. Die Bauern
des Dorfes, die genau wussten, was für ein "armer Schlucker" ihr Lehrer war,
gewährten ihm grosszügige Beihilfen in Form von Feldfrüchten, Gemüse oder Obst.
Von diesem "kleinen Zehnten" musste der Lehrer, der ja nicht schlechter gestellt
sein sollte als der Schweinehirte, für sich und seine Familie den
Lebensunterhalt bestreiten. Im Dorf gehörte der Lehrer, ebenso wie der Hirte am
Fetten Donnerstag, dem Donnerstag vor Fastnacht, oder am Rosenmontag oder
-dienstag mit seinem Sammelkorb zum Strassenbild, und wurde einmal im Dorf ein
Schwein geschlachtet, was selten genug geschah, durften sich der Hirte und der
Lehrer einen ordentlichen Teil davon abholen.
Das Schulwesen selbst für
die Zeit der über 150-jährigen Geschichte des Landkreises Saarbrücken
(1816-heute) wird ziemlich umfassend durch einen Beitrag von Otto Früh über das
Schulwesen im heutigen Landkreis beschrieben. Früh macht in seinem Artikel zur
Schulgeschichte ziemlich genaue Angaben über die Rechten und Pflichten des
Schulmeisters. Als Beispiel schildert Otto Früh den Fall eines Lehrers mit Namen
Johann Jost Sommer, der von 1728 bis 1765 in Gersweiler beschäftigt war, und der
eigentlich das Weberhandwerk erlernt hatte. Seine Aufgabe übergab Sommer seinem
Schwiegersohn, der wie er selbst auch kein Seminar besucht hatte, sondern ihm
vielmehr als Adjunkt, sprich Schulgehilfe beschäftigt worden war, und dann
selbstständig die Kinder weiter betreute.
Die Besoldung war gering. Pro
Schulkind wurden im Jahr sechs Batzen von den Eltern gezahlt wurden, die ihre
Kinder in die Schule schickten. Aber auch Kinderlose mussten zahlen, ihr Beitrag
wurde als "blindes Kind" in den Schullisten geführt. Weiterhin erhielten sie pro
Kind im jahr zwei Fass Korn, sechs Quart Korn aus den "Ortsgefällen", einer
wahrscheinlich aus dem "Zehnten" abgezweigten Leistung. Daneben bezogen sie aus
der fürstlichen Kasse einen Zuschuss von zwei Gulden und Anteile von Abgaben,
die bei Kindtaufen hochzeiten oder Beerdigungen anfielen, da es zu seinen
Aufgaben als Lehrer auch gehörte, bei kirchlichen Angelegenheiten tätig zu sein.
Solange er am Ort tätig war, durfte er ohne Entgeld ein Stück Land
bewirtschaften, das seinem Nachfolger übertragen wurden, wenn er seine Arbeit
beendete. Befreit war der Lehrer von allen Kommunallasten, von der
Personensteuer, von allen Vorspannleistungen mit dem Zugvieh und er war an allen
gemeindlichen Nutzniessungen teilnahmeberechtigt.
Zu den niederen
Diensten, die er ausführen musste, gehörte das Aufziehen der Kirchenuhr und
deren regelmässig Schmierung, das Ordnen der Stühle in der Kirche, Aufbewahren
der Kirchenschlüssel und Begleitung des Geistlichen zur Krankenkommunion und
Tragen des "vasa sacra", des ewigen Lichtes bei diesen Gängen, sowie das
Beschneiden der Friedhofshecken und die Reinigung des Friedhofs und der Wege zur
Kirche.
Für die evangelischen Pfarrer kam hinzu das Einsammeln des Opfers
bei Ministerialhandlungen, Erhebung und Einsammeln besonderer kirchlicher
Abgaben, sowie des Geldes für Grabstellen, Einladungen zu Hochzeiten und
Leichenbegängnissen und das Einüben des Gesanges der Schüler bei
Beerdigungen.
Der katholische Lehrer-Küster musste die Kohle für die
Räucherfässer besorgen, bei An- und Auskleidung des Geistlichen bei
Amtshandlungen, Unterhaltung der "ewigen Lampe", Auslegen und Verwahren der
Paramente, Besorgung des Weihwassers, Besorgung der Totenbahre bei Totenmessen,
Bedienung der Chorlampe. Diese kirchlichen Dienste, die nur aus dem Geist der
Zeit heraus für uns heutige noch zu verstehen sind, belasteten die Lehrer-Küster
so sehr, dass diese niederen Dienste für sie nicht mehr tragbar waren neben
ihrer eigentlichen Aufgabe, die Kinder in der Schule zu erziehen.
Aber es
sollte lange dauern, bis sich der Schulmeister eine soziale Stellung erkämpfen
konntem die seinem Arbeit auch entspricht.
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