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Freitag, 17. Januar 2014

Geschichten aus dem Köllertal V

Die Auswanderer im 18. Jahrhundert

Durch die intensive Forschungsarbeit familiengeschichtlicher Art des Prof. Karl Waldner, Homburg, sind uns eine Anzahl von Familien aus dem Köllertal namentlich bekannt, die in den Jahren 1782 bis 1786 nach Galizien, in den Banat, nach Siebenbürgen, nach Ungarn und in das Sudetenland auswanderten.

Püttlingen 143 Personen namentlich bekannt
Nieder- und Obersalbach 22
Köllertal 6
Kölln 14
Etzenhofen 14
Sellerbach 1
Neuhaus 12

Die "Weissen Mönche von Wacedonien"

Dem Kloster zu Wacedonien, Wadgassen, von dem bereits die Rede war, und dem Mut der unerschrockenen Glaubensboten, die dort wohnten, sei ein weiteres Kapitel gewidmet, weil besonders wir Köllertalern ihnen mehr schulden, als wir ahnen können.


Sie haben in unserer Heimat unter ihrem Ordensgründer, dem heiligen Abt Norbert von Xanten segensreich gewirkt in der Verbreitung des Glaubens, als Lehrer und Erzieher der Kinder und Erwachsenen. Sie lehrten das Lesen und Schreiben, die Entwicklung der Landwirtschaft und der Viehzucht, den Obstbau und den Weinbau.

Als im Jahre 1135 Graf Friedrich von Saarbrücken auf dem Sterbebett lag, äusserte er den Wunsch, zu Wadgassen an der Saar ein Kloster zu errichten, zu seinem und seiner Verwandten Seelenheil. Seine Gemahlin, die Gräfin Gisela und ihr Sohn, Graf Simon I. schenkten nach dem Willen des Verstorbenen dem heiligen Petrus, dem Bistum Trier, ihr väterliches Erbteil mit der Kirche in Wadgassen und alle Rechte, einschliesslich der Gerichtsbarkeit, damit hier bald Mönche zur Ehre Gottes dienen sollten.

Der Bischof berief noch im gleichen Jahr Prämonstratensermönche aus Premontre nach Wadgassen. Sie trugen ein Ordensgewand aus weisser Wolle, das von einer weissen Gürtelschnur gehalten wurde. Dazu gehörte das viereckige, ebenfalls weisse Birett oder ein breitgekrämpter weisser Hut. Sie schliefen auf Holzpritschen im Dormitorium des Klosters. Allnächtlich um 2.00 Uhr weckte die Klosterglocke zum Stundengebet und zur Arbeit.

Im Jahre 1224 schenkten die Edlen Reiner und Friedrich von Saarbrücken das Patronatsrecht der Kapelle zu Püttlingen (gemeint ist die Kreuzkappelle an der Strasse nach Völklingen, die heute noch steht. Ein Frauenkloster der Redemptoristinnen ist in den letzten Jahren dort noch errichtet worden, in dem Nonnen ein streng abgeschlossnes Klosterleben führen). Seit dieser Zeit versahen die Wadgasser auch den Pfarrdienst in Püttlingen und in der Pfarrei Cölln im Köllertal.

In einer Urkunde aus dem jahr 1225 bestätigt Papst Honorius die beiden Kirchen in Bous und im Colredal. In einer Urkunde von 1223 heisst es dann, dass die Kirche des heiligen Martinus im Colredal dem dem Kloster Wadgassen geschenkt werde, d.h. dieses Kloster bekam damit das Recht, die Geistlichen zu stellen.

Die Kirche stand immer unter Oberhohheit des Bischofs von Trier, der auch die Pfarrvisitationen vornahm. Wir lesen bei Kaplan Schwickerath in seiner Geschichte des Ortes Püttlingen:

Dreimal muss der Küster an die Glocke schlagen, wenn der Sendherr kommt. Send nennt man auch Visitation. Hoch zu Ross, den Falken als Zeichen des Adels auf seiner Hand, reitet der Bischof zum Pfarrhaus oder zum Kloster. Sendschöffen zu Pferde begleiten ihn. Vor dem Altar ist ein Tisch aufgestellt, hinter dem der Vischof Platz nimmt. Eine brennende Kerze und das Bild des Kirchenpatrons stehen auf dem Tische. Auch die Reliquien eines Heiligen liegen dort, vor denen ein unschuldig Angeklagter seinen Reinigungseid ablegen kann. Ein Pfarrer muss Auskunft geben über alles, was ihm durch die Hand geht, ebenso der Küster. Es werden Schöffen gefragt auf ihren Eid über Gotteshaus und Friedhof. Hundert Fragen kommen über die sittlichen Zustände, Sonntagsheiligung, Aberglaube, Meineid usw. Alle vorgefundenen Mängel werden aufgeschrieben und den einzelnen Sündern für ihre Fehler Strafen zudiktiert. Zum Schluss erfolgt eine öffentliche Mahnrede an die Gemeinde.

Nicht unerwähnt soll die Arbeit des Küsters bei den Visitationen bleiben. Ausser den oben bereits erwähnten Amtsverrichtungen hat er für das Licht zu sorgen. Einen Packen Kerzen muss er beschaffen, so lange wie der Unterarm eines Mannes vom Ellen bogen bis zur Daumenspitze. Auch muss er ein Huhn liefern für den Falken des Visitators. Dafür aber darf er mit Frau, Hund und Katze am Festmahl teilnehmen.

Püttlingen wurde im Jahr 1299 als Pfarrei bezeichnet. Um 1330 wurde der Ort in der "taxa generalis" erwähnt und 1569 erscheint Püttlingen unter den Pfarreien des Landkapitel Merzig. Die Wadgasser Mönche wirkten dort von 1224 bis 1757. Von 718 bis 1756 wurde Püttlingen von den Prämonstratenser Pater der Pfarrei Kölln mitbetreut. 1757 bekam Püttlingen dann einen Weltgeistlichen der Diözese Trier einen Pfarrer.

Auch Völklingen wurde vor der Reformation längere Zeit von Wadgassen aus betreut, ebenso Heusweiler und Eiweiler. Zur Zeit der Reformation, als man sich über die Abhaltung des Gottesdienstes zwischen Katholiken und Protestanten nicht mehr einigen konnte, wurde die Kirche St. Martin in Kölln für die Katholiken auf hundert Jahre verschlossen. Den Köllertaler Katholiken blieb nichts anderes übrig, als in Püttlingen die Messe zu besuchen, da keinem Geistlichen mehr erlaubt war, in Kölln zu zelebrieren. Die Kranken wurden an das Püttlinger Kreuz im Köllner Wiesenpfad gebracht, welches heute noch, über die Zeiten immer durch ein neues ausgetauscht, dort steht. Dort wurden auch die Kinder getauft, weil dieses Kreuz zum Püttlinger Bann gehörte. Püttlingen, das zur Herrschaft Chrichingen gehörte, hatte sich gegen die Reformation gegewehrt und blieb beim Katholizismus.

über das religiöse Leben hier, nach der Einführung der Reformation ist uns durch die Synodenberichte der evangelischen Pfarrer vieles bekannt.

Der Pfarrer zu Kölln beklagte sich z.B. bitter über die Religions- und Sittenlosigkeit der Bewohner. Die Bauern arbeiteten auch am Sonntag auf dem Felde, gingen kaum zur Kirche und liessen Pfarr- und Gotteshaus verfallen, ja sie weigerten sich sogar, notwendige Aufbesserungsarbeiten zu leisten. An Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen wurden grosse Gelage veranstaltet, die oft mehrere Tage dauerten.

Eine Hochzeit dehnte sich in der Regel über vier Tage aus. Am Nachmittag des ersten Tages kamen die Eingeladenen an, denen dann ein Nachtmahl gereicht wurde, das von 6.00 abends bis 10.00 Uhr in der Nacht dauerte. Am zweiten, dem eigentlichen Ehrentag fand morgens gegen 8.00 bis 10.00 Uhr der Kirchgang statt. Hatte der Zug die Kirche bis viertel vor zehn noch nicht erreicht, musste die Hochzeit auf den nächsten Tag verschoben werden. Schnupftücher sollen vor dem Kirchgang nicht mehr ausgeteilt werden, ausser an die beiden Brautführer.

Das anschliessende Mittagsmahl dauerte bis 4.00 Ihr nachmittags, es wurde ein Dankgebet gesprochen, die Tische wurden abgeräumt und danach mit Zucht und Ehrbarkeit getanzt. Kamen Uneingeladene zum Tanz, so wurden sie ergriffen und in ein "Narrenhaus" gesperrt, worunter man sich kein Irrenhaus vorstellen darf. Vielmehr handelte es sich dabei um einen vergitterteten Ort unter der Stiege des Rathauses, wo die Eingesperrten dem Gespött der Vorübergehenden preisgegeben waren. Das Nachtessen sollte um 10 Uhr, das Trinken um 11 Uhr nachts beendet sein. Der Nachtwächter zeigte um 12 Uhr nachts an, dass die Aufwärter frei von ihrer Pficht waren, dem Paar aufzuwarten. Der Hochzeitschank (Geschenk) war seinem Wert nach ähnlich dem Patengeschenk geregelt: Der Pfarrer und seine Frau brauchten keines zu geben.

Die eigentlichen Hochzeitsfeiern dauerte 2 volle Tage. Am vierten Tag endlich rüsteten sich die Musikanten und Gäste von auswärts zur Abreise und wenn alle gegangen waren, bekamen der Pfarrer und seine Frau sowie die Familie des Schultheissen ein gemütliches Abendessen.

Bei den Beschwerden des Pfarrers zu Kölln kann es sich allerdings nur um die protestantischen Bewohner des Köllertals handeln, denn die Kirche war ja für die Katholiken gesperrt. Das Tanzvergnügen, so scheint es, hatte damals überhand genommen, denn dieses wurde vom Grafen Albrecht und Philipp im Jahre 1578 verboten, mit Ausnahmen der Hochzeiten, zu denen Tanz gestattet wurde. Das junge Volk jedoch verstand es, diese Anordnung des Grafen zu umgehen, und suchte diese Veranstaltungen in Salbach auf, das ja nicht zur Grafschaft Saarbrücken gehörte.

Damals wurde noch viel an Wahrsagerei, ein Aberglaube, der heute fast vollständig verschwunden ist. Die überlieferung berichtet, z.B. von "Hanchens Hansen" aus Schwalbach, dessen Ehefrau mit Wahrsagen und Zauberei umgegangen sein soll. Ferner von einer Frau aus Knorscheid bei Lebach und von einer weiteren Frau aus Lisdorf sollen der Wahrsagerei verfallen gewesen sein, und wurden, nach den Klagen des Pfarrers von Kölln viel von Köllertalern aufgesucht.

Nach Ablauf von einhundert jahren wurde die Kirche St. Martin in Kölln durch König Ludwig XIV., dem "Sonnenkönig", wieder für die Katholiken geöffnet. Eine noch vorhandene Urkunde besagt dieses:

Ecclesia parochialis s martine in colredal anno 1685 quande 23. aprilis post centum annrum acclusionem catholicis iterum reservata fuit
zu deutsch: Die Franzosen, die durch die Reunionskriege wieder von der Grafschaft Saarbrücken Besitz ergriffen hatten, eröffneten den Katholiken nach einhundert Jahren wieder die Möglichkeit, von ihrer Pfarrkirche und dem Pfarrhaus Besitz zu ergreifen. Die Kirchengüter, die durch die Reformationsgesetze auch an die Protestanten abgetreten werden mussten, überliess man diesen auch weiterhin und man einigte sich über eine abwechselnde Benutzung der Kirche zur Abhaltung der Gottesdienste beider Konfessionen.

Da die Kirchengüter und der Zehntanteil noch im Besitz der Protestanten waren, wurde die katholische Geistlichkeit von der französischen Regierung besoldet.

Die Patres von Wadgassen versahen wieder ihren Dienst im Köllertal, und die Pfarrkinder sorgten in ihrer Freude für die vielen Anschaffungen, die jetzt getätigt werden mussten. Der erste von Trier ernannte katholische Geistliche, der wieder nach St. Martin zurückkehrte hiess Peter Müller, ihm folgte später der Pastor Gilbertus Kohl.

Nach den Aufzeichnung des jetzt (Anm.: d.h. 1969) in Ruhestand lebenden evangelischen Pfarrers Rug ist die St. Martinuskirche im Coredal 1223 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, muss aber schon vor der Jahrtausendwende gestanden haben, da bei einer Renovierung in den 50-er Jahren Funde gemacht wurden, die vor die Jahrtausendwende zurückdatieren, wie Pfarrer Rug sagt.

Nach der Wiedereröffnung durch die Katholiken im Jahr 1685 war die Pfarrei räumlich sehr gross. Sie umfasste 26 Ortschaften, war aber nur sehr schwach bevölkert. So fanden im jahre 1711 z.B. nur 16 Taufen statt, nämlich folgende:

Anna Barbara Wagner aus Engelfangen
Antonius Löw aus Sprengen
Leonard Schmitt aus Rittenhofen
Anna Schlang aus Rittenhofen
Mathias Maur aus Walpershofen
Johannes Petrus Wernet aus Elm
Margaretha Dürk aus Niedersalbach
Anna Barbara Schmitt aus Püttlingen
Maria Meier aus Güchenbach
Anna Katharina Antoni aus Niedersalbach
Anna Maria Feld aus Niedersalbach
Anna Marta Stuckart aus überhofen
Jakob Hoffmann aus Sellerbach
Margaretha Hermes aus Rittenhofen
Johann Foltz aus Herchenbach
Barbara Woll aus Rittenhofen

Um diese Zeit war Gilbertus Kohl Pastor in Kölln (1710-1722) und gleichzeitig Vikarius in Püttlingen, da Püttlingen damals von Kölln verwaltet wurde.

Die schulischen Verhältnisse im Köllertal

Die Chronik berichtet, dass bereits 1702 ein behelfmässiger Schulunterricht in einem Raume des Schlosses Bucherbach erteilt wurde und als die Burgruine unbewohnbar geworden war, fand der Unterricht in einem mit Schindeln abgedeckten Hause statt, das an der Stelle stand, wo heute die Eisenbahn die Strasse in Kölln überquert. Dieses Haus war, ebenso wie die Bachbrücke, die dort den Köllerbach überquert, aus Steinblöcken aus der Burgruine erbaut worden.

Als auch dort die Räumlichkeiten zu eng geworden waren, wich man in das Haus aus, in dem sich vorher der sogenannte "Von der Heydter Grubenkonsum" befunden hatte und welches früher von reichen Bauern bewohnt und bewirtschaftet wurde. Die Namen der Nachkommen aus diesem Haus sind noch heute in Saarbrücken zu finden und auch hier sind sie geläufig. Die alten Leute können sich noch heute sehr gut an die namen Schmidtborn, School-Johännchen und Wahlster erinnern.

Deren Haus ging nun von den früheren Eigentümern an die Grube Von der Heydt über, die sie den Köllertalern als Schulräume und Lehrerwohnung zur Verfügung stellte.

Später mussten von dem Schulverband des Köllertales beziehungsweise von den Gemeinden immer wieder neue Schulhäuser erbaut werden. So entstand ein latholisches Schulhaus im Köllner Hirtengarten direkt oberhalb des Pfarrhauses und ein evangelisches direkt gegenüber der heutigen Volksbank, oberhalb der Eisenbahndienstwohnung.

Beide Schulhäuser bestehen heute nicht mehr und nur noch Parkplätze erinnern daran, dass früher auch dort einmal Häuser gestanden haben könnten. Inzwischen verfügt die Gemeinde, entsprechend einer Einwohnerzahl von über 8.000 Sellen über acht Schulgebäude (Stand: 1969), die grösstenteils den Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb gewachsen sind, und in denen in über 40 Schulklassen den Kindern das Wissen vermittelt wird, das im heutigen Alltag von jedem Erwachsenen erwartet wird. Das Lehrpersonal hat entsprechend dieser Entwicklung das erste halbe Hundert überschritten.

Vor 1816 verfügte das Köllertal im Schulverband Kölln über nur eine katholische und eine evangelische Schule. 1849 waren es bereits 96 Knaben und 103 Mädchen, die die Volksschule besuchten und dort von zwei Lehrern unterrichtet wurden. Die Gesamteinwohnerzahl der zum Schulverband Kölln gehörenden Dörfer betrug 1849 971 Seelen.

1882 betrug die Schulkinderzahl bereits 428, das jährliche Schulgeld pro Kind, das von den Gemeinden aufgebracht werden musste, betrug 6 Mark. Von den 428 wurde aber das Schulgeld für 318 Kinder übernommen, deren Väter Bergleute und damit der Knappschaft angeschlossen waren. Die Gemeinden mussten also nur noch für 110 Kinder das Schulgeld übernehmen. Die fünf Schulstellen waren mit vier Lehrern und einer Lehrerin besetzt, die die Kinder in zwei evangelischen und drei katholischen Klassen unterrichteten.

Die Schulgelderhebungen fielen mit der Zeit vollständig weg, da die Besoldung der Lehrer zunehmend vom Staate getragen wurde. Die Errichtung von notwendigen Schulhäusern und deren Unterhaltung ist allerdings bis auf den heutigen Tag eine Angelegenheit der Gemeinden geblieben.

Der Lehrer musste neben seinem Dienst in der Schule auch noch den Küsterdienst in der Kirche versehen, worunter der höhere Dienst, also die Mithilfe beim Gottesdienst, die harmonische Gestaltung des Kirchengesangs, das Assisteren bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen zu verstehen ist. Dazu zählte auch der niedere Dienst, also das Glockenläuten und das Reinigen des Gotteshauses.

Das Gehalt, das ursprünglich vollständig von der Gemeinde getragen worden war, betrug 1826 z.B. 121 Thaler. Die Bauern des Dorfes, die genau wussten, was für ein "armer Schlucker" ihr Lehrer war, gewährten ihm grosszügige Beihilfen in Form von Feldfrüchten, Gemüse oder Obst. Von diesem "kleinen Zehnten" musste der Lehrer, der ja nicht schlechter gestellt sein sollte als der Schweinehirte, für sich und seine Familie den Lebensunterhalt bestreiten. Im Dorf gehörte der Lehrer, ebenso wie der Hirte am Fetten Donnerstag, dem Donnerstag vor Fastnacht, oder am Rosenmontag oder -dienstag mit seinem Sammelkorb zum Strassenbild, und wurde einmal im Dorf ein Schwein geschlachtet, was selten genug geschah, durften sich der Hirte und der Lehrer einen ordentlichen Teil davon abholen.

Das Schulwesen selbst für die Zeit der über 150-jährigen Geschichte des Landkreises Saarbrücken (1816-heute) wird ziemlich umfassend durch einen Beitrag von Otto Früh über das Schulwesen im heutigen Landkreis beschrieben. Früh macht in seinem Artikel zur Schulgeschichte ziemlich genaue Angaben über die Rechten und Pflichten des Schulmeisters. Als Beispiel schildert Otto Früh den Fall eines Lehrers mit Namen Johann Jost Sommer, der von 1728 bis 1765 in Gersweiler beschäftigt war, und der eigentlich das Weberhandwerk erlernt hatte. Seine Aufgabe übergab Sommer seinem Schwiegersohn, der wie er selbst auch kein Seminar besucht hatte, sondern ihm vielmehr als Adjunkt, sprich Schulgehilfe beschäftigt worden war, und dann selbstständig die Kinder weiter betreute.

Die Besoldung war gering. Pro Schulkind wurden im Jahr sechs Batzen von den Eltern gezahlt wurden, die ihre Kinder in die Schule schickten. Aber auch Kinderlose mussten zahlen, ihr Beitrag wurde als "blindes Kind" in den Schullisten geführt. Weiterhin erhielten sie pro Kind im jahr zwei Fass Korn, sechs Quart Korn aus den "Ortsgefällen", einer wahrscheinlich aus dem "Zehnten" abgezweigten Leistung. Daneben bezogen sie aus der fürstlichen Kasse einen Zuschuss von zwei Gulden und Anteile von Abgaben, die bei Kindtaufen hochzeiten oder Beerdigungen anfielen, da es zu seinen Aufgaben als Lehrer auch gehörte, bei kirchlichen Angelegenheiten tätig zu sein.

Solange er am Ort tätig war, durfte er ohne Entgeld ein Stück Land bewirtschaften, das seinem Nachfolger übertragen wurden, wenn er seine Arbeit beendete. Befreit war der Lehrer von allen Kommunallasten, von der Personensteuer, von allen Vorspannleistungen mit dem Zugvieh und er war an allen gemeindlichen Nutzniessungen teilnahmeberechtigt.

Zu den niederen Diensten, die er ausführen musste, gehörte das Aufziehen der Kirchenuhr und deren regelmässig Schmierung, das Ordnen der Stühle in der Kirche, Aufbewahren der Kirchenschlüssel und Begleitung des Geistlichen zur Krankenkommunion und Tragen des "vasa sacra", des ewigen Lichtes bei diesen Gängen, sowie das Beschneiden der Friedhofshecken und die Reinigung des Friedhofs und der Wege zur Kirche.

Für die evangelischen Pfarrer kam hinzu das Einsammeln des Opfers bei Ministerialhandlungen, Erhebung und Einsammeln besonderer kirchlicher Abgaben, sowie des Geldes für Grabstellen, Einladungen zu Hochzeiten und Leichenbegängnissen und das Einüben des Gesanges der Schüler bei Beerdigungen.

Der katholische Lehrer-Küster musste die Kohle für die Räucherfässer besorgen, bei An- und Auskleidung des Geistlichen bei Amtshandlungen, Unterhaltung der "ewigen Lampe", Auslegen und Verwahren der Paramente, Besorgung des Weihwassers, Besorgung der Totenbahre bei Totenmessen, Bedienung der Chorlampe. Diese kirchlichen Dienste, die nur aus dem Geist der Zeit heraus für uns heutige noch zu verstehen sind, belasteten die Lehrer-Küster so sehr, dass diese niederen Dienste für sie nicht mehr tragbar waren neben ihrer eigentlichen Aufgabe, die Kinder in der Schule zu erziehen.

Aber es sollte lange dauern, bis sich der Schulmeister eine soziale Stellung erkämpfen konntem die seinem Arbeit auch entspricht.


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