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Mittwoch, 15. Januar 2014

Geschichten aus dem Köllertal III

Die herrscherlose Zeit im Saarland 
Vorher erlebte das Saarland eine herrscherlose Zeit, die z. T. in den Geschichtsbüchern recht schauerlich geschildert wird. 
Nach dem Einzug der französischen Truppen wurden die fürstlichen Schlösser und das Kirchengut beschlagnahmt, die bewegliche Ausstattung abtransportiert und eine Reihe fürstlicher Beamter vorübergehend festgenommen. Ja es wurden sogar zwei Bürger aus Güdingen und Bübingen in Saarbrücken öffentlich guillotiniert, weil sie der Spionage zu Gunsten der preussischen Truppen bezichtigt worden waren. 
Diese standen jedoch nur für sieben Wochen bei Dudweiler und auf dem Halberg, ohne nach Saarbrücken vorzustossen. Am 17. November 1793 zogen sich die Preussen in die Pfalz zurück.
Inzwischen war die Grafschaft Saarbrücken der Aufsicht französischer Kommissare der Distriktverwaltung Saarlouis unterstellt worden. Diese Kommissare nutzten selbstverständlich die Gelegenheit, und so wurden alle beweglichen Sachen "requiriert" und weggeschafft. 


Diese untragbaren Zustände fanden ihr Ende durch die Wiedereinsetzung der früheren fürstlichen Beamten, soweit sie noch im Lande geblieben waren und der Bevölkerung gegenüber "ein reines Gewissen" hatten. 
Der französische General Hoche liess im Sommer des Jahres 1797 die alten fürstlichen Beamten wieder ihre Arbeit aufnehmen, da die bisher gemachten Versuche einer Neuorganisation nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hatten. Saarbrücken galt damals als ein altes eidverweigerndes Aristokratennest, in dem es vor Emigranten, die vor der Revolution nach Deutschland flohen, nur so wimmelte. 
Die weitere Entwicklung der französischen Politik wurde durch den Frieden von Campo Formio am 17. Oktober 1797 bestimmt, in dem der deutsche Kaiser in einer Geheimklausel auf die linksrheinischen Reichsgebiete verzichtete. 
Schon im November wurde ein Generalkommissar für diese Gebiete eingesetzt, der das Land nach französischem Muster in Departements, Arrondissements und Kantone aufteilte. Durch Proklamation vom 23. Juni 1798 schaffte dieser sämtliche alten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden ab. 
Das Saarbrücker Land wurde dem Saardepartement mit der Hauptstadt Trier zugeschlagen, welches in die Arronidessements Trier, Prüm, Birkenfeld und Saarbrücken zerfiel. Das Arrondissement Saarbrücken selbst wurde in die Kantone St. Arnual, Blieskastel, Lebach, Merzig, Ottweiler, Saarbrücken, Waldmohr und St. Wendel aufgeteilt. Das Köllertal gehörte zum Kanton Lebach. 
Nachdem durch den Frieden von Luneville am 9. Februar 1801 die völkerrechtliche Abtretung der linksrheinischen Gebiete erfolgt war, wurde am 30. Juni 1802 die Sonderverwaltung für diese Gebiete aufgehoben und ihre Bewohner als gleichberechtigte französische Bürger anerkannt. Das folgende jahrzehnt versöhnte einen grossen Teil der Bevölkerung mit Frankreich, und man lernte die Segnungen der Revolution kennen und schätzen. 

Unter dem französischen Kaiserreich 
Die Anlage eines vorzüglichen Strassennetzes, eine bislang ungewohnte Pünktlichkeit der Verwaltung und die durch eine strenge Justiz gewährleistete öffentliche Ruhe und Ordnung waren die ersten Früchte, die die von den Franzosen vorgenommenen Massnahmen zur Befriedung des Landes an der Saar mit sich brachten. 
Die im Sommer 1803 begonnenen Verkäufe der beschlagnahmten Kirchengüter bewirkten auf dem Lande eine nicht unerhebliche Umschichtung von Besitz. Die sonst auf dem Grundbesitz ruhenden feudalen Lasten wurden 1804 ohne Entschädigung des Adels beseitigt. Die Bauern wurden dadurch völlig freie Eigentümer. Die Jahre 1804 bis 1811 brachten schliesslich eine tiefgreifende Justizreform. 
Napoleons "Code Civil", das Bürgerrecht, und Zivilprozessordnung, das Handelsgesetzbuch und die Strafprozessordnung galten nun auch hier in der ehemals Saarbrücker Grafschaft. Die Schwurgerichte wurden eingeführt, das öffentliche und mündliche Verfahren trat an die Stelle des bisherigen geheimen und schriftlichen Verkehrs mit den Gerichten. 
Durch diese radikale Reform des gesamten bürgerlichen und des Strafprozessrechtes war mit einem Schlage der Geheimniskrämerei an den Gerichten ein Ende gesetzt. Von nun an war es jedem Beklagten möglich, sein Recht zu vertreten oder sich durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Die gesamte Gesetzgebungsmaschine, durch die französische Revolution einmal in Gang gesetzt, erfasste nun auch das Saarbrücker Land, das das Haus Habsburg gerade mit der Abtretung an Frankreich verloren hatte. Dieses Haus Habsburg regierte damals noch die deutschen Bundesstaaten einschliesslich Elsass und Lothringen, die durch die Vermählung der Kaiserin Maria Theresia von Habsburg mit Franz Stefan von Lothringen im Jahre 1736 in den Herrschaftsbereich der Habsburger gelandet waren. Erst der 1918 verlorene Krieg, den die Habsburger gegen halb Europa entfacht hatten, brachte sie um ihre Herrschaft und verwandelte das ehemals Deutsche Kaiserreich in Republiken. 
Zurück zu Napoleons Gesetzen: Das Schutzzollgesetz bewirkte einen Aufschwung von Gewerbe und Industrie auch in unserer Heimat, weil unsere Ahnen schliesslich ja auch französische Bürger geworden waren. Der Steinkohlebergbau an der Saar erfuhr in diesen Jahren eine starke staatliche Förderung. Seit 1807 wurden jedoch durch die gegen England verhängte Kontinentalsperre die Nachteile auch für das Wirtschaftsleben an der Saar spürbar. Von Jahr zu Jahr erhöhte sich die Steuerlast und die Rekrutierungen für die französischen Armee zur Auffüllung der Truppenstärken entfernte viele Arbeitskräfte aus der Heimat. Das verheerende Scheitern des Russlandfelzuges bewirkte wieder neue Unzufriedenheit in der Bevölkerung. 
Am 7. Januar 1814 schliesslich rückten schlesische Truppen unter der Führung des General Blücher in Saarbrücken ein und am 2. Februar des gleichen jahres wurde die Grafschaft Saarbrücken dem Generalgouvernement Mittelrhein unterstellt. 
Nach Berichten von damals soll sich aber die Begeisterung der Bevölkerung in Grenzen gehalten haben, als die verbündeten Armeen in Saarbrücken einzogen, denn erneut befürchtete man Kriegslasten, die gerade erst eingestellt worden waren. Doch der Abgang Napoleons und seine Verbannung nach Elba und St. Helena bewirkte eine langsame eine Beruhigung unter der hiesigen Bevölkerung. 
An der Spitze des Gouvernements Mittelrhein stand damals ein gewisser Justus Grunder, der zu jener Zeit in russischen Diensten stand, sich aber den preussischen Reformen verbunden fühlte. Er liess den bisherigen Saarbrücker Bürgermeister, der den preussischen Eroberern misstrauisch begegnete, unverzüglich von seinem Amt entbinden und setzte an seine Stelle den erst 28-jährigen Saarbrücker Kaufmann Heinrich Böcking ein, der in der Folgezeit zum Exponenten der deutschpatriotischen Gruppe in Saarbrücken wurde. 
Durch die Abdankung Napoleons gewann diese Gruppe auch noch an anderen Orten stärkeren Anhang. Zu ihrer überraschung stellten sie am 30. Mai 1814 fest, dass durch den Friedensvertrag die Kantone Saarbrücken, St. Arnual und ein Teil des Kantons Lebach bei Frankreich verblieben. Die Grenzlinie verlief quer durch das heutige Kreisgebiet. Riegelsberg, Walpershofen, Herchenbach und sämtliche Dörfer des Köllertales nördlich der genannten Orte verblieben beim Kanton Lebach und mussten wieder vonFrankreich zurückgegeben werden. Alle Dörfer, darunter auch das heutige köllerbach, südlich der oben genannten drei Dörfer verblieben bei Frankreich. Sie wurden der gemeinsamen österreichisch-bayrischen Landesadministration unterstellt und von Saarbrücken aus verwaltet. Die höhere Gerichtsbarkeit befand sich in Saargemünd. 
Diese willkürliche Grenzziehung wurde erst nach der zweiten Verbannung Napoleons am 22. Juni 1816 wieder beseitigt. Dieser war ja bekanntlich 1814 von der Insel Elba zurückgekommen, hatte erneut in Frankreich die Macht übernommen und wurde daraufhin von der "BelleAlliance", einem Bündnis der österreicher, den Süddeutschen Bundesstaaten, den Russen, Preussen und Engländern, in Nordwestfrankreich engültig geschlagen und auf die Insel Helena verbannt. Dort starb er schliesslich und seine Gebeine wurden nach Paris in den Invalidendom überführt, wo sie noch heute aufbewahrt werden. Er wird heute noch als der grösste Franzose verherrlicht, als der er in die Geschichte Frankreichs einging. 

Als die Preussen kamen 
Der verzweifelte Ruf des englischen General Wellingtons vor der entscheidenden Schlacht gegen Napoleon bei Waterloo, "ich wollte es wäre Nacht oder die Preussen kämen" sollte nicht erfüllt werden, obwohl auch so der Sieg über Napoleon möglich war. Wellington bangte zu Recht um das rechtzeitige Eintreffen des preussischen Generals Blücher. Dieser war nämlich bei Ligny von den Franzosen zurückgeschlagen worden und konnte dadurch erst fast zu spät in die Entscheidungsschlacht eingreifen, die schliesslich durch die geschickte Strategie des damaligen preussischen Generalstabschefs Gneisenau entschieden wurde. Dieser überlistete nämlich die Franzosen und so konnten die preussischen Truppen in letzter Minute den schwer angeschlagenen Engländern zu Hilfe eilen. 
Die Preussen spielten damals eine geschichtlich und politisch entscheidende Rolle im ehamligen Deutschen Reich. Preussen war der grösste Landesteil des Reiches unter den Hohenzollernkaisern und den preussischen Königen. Den Kern der Monarchie bildete die ehemalige Mark Brandenburg mit der Hauptstadt Berlin. 
Administrativ zerfiel Preussen damals in zehn Provinzen, Ostpreussen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, die Rheinprovinz, Hessen-Nassau und das kleine in Würtembergliegende Hohenzollern. Diese Provinzen repräsentierten das Ahnengut der ehemaligen Könige und seit 1871 auch der Hohenzollernkaiser, die schliesslich der deutschen Republik 1918 weichen mussten. 

Die Einführung der preussischen Verwaltung 
Wie aus der Proklamation an das Volk von Saarbrücken, St. Johann und den weiter namentlich aufgeführten Dörfern, die fast sämtlich auch zum heutigen Landkreis Saarbrücken gehören, hervorgeht, erfolgte die Einverleibung unserer Heimat in den Staatsverband des Königreiches Preussen und Seiner Majestät des Königs Friedrich Wilhelm von Preussen im November 1815.
Zum ersten Landrat wurde Wilhelm Heinrich Dern ernannt, der am 22. April 1816 mit der Verwaltung der Saarbrücker Lande von seinem Amtsvorgänger, dem königlich preussischen Kommissar Mathias Simon, im Auftrage der Regierung in Berlin betraut und dem Regierungsbezirk Trier unterstellt wurde.
Das administrative Personal bestand aus einem Landrat, einem Kreissekretär, dem Kreis-Boten, dem Kreis-Kassenrendant, einem KreisKassenkontrolleur, einem Kreis-Physikus und einem Kreis-Chirugues. Die beiden letzgenannten Stellen sind mit Beamten besetzt gewesen, die ihre Tätigkeit nebenberuflich ausübten. Die Stelle des Kassenkontrolleurs war nur dann zu besetzen, wenn dies der Umfang der Kassengeschäfte auch erlaubte. Der Landrat sollte überdies die Möglichkeit haben, einen Privatsekretär mit jährlich 250 Reichstalern Besoldung zu halten, sofern seine Dienstgeschäfte dies erforderten.

Landrat Dern 
Wilhelm Heinrich Dern, der erste Landrat des Kreises Saarbrücken, wurde am 22. August 1757 in Saarbrücken geboren, besuchte von 1765 bis 1773 das Gymnasium in Weilburg und von 1777 bis 1780 die Universität in Giessen, wo er Rechtswissenschaften studiert hatte. Er wurde 1781 als Accessist beim Oberamt in Saarbrücken beschäftigt und erhielt dort am 30. April des gleichen Jahres als besoldeter Regierungssekretär eine feste Anstellung. 
1816 wurde er zum Landrat des Kreises Saarbrücken berufen und übte dieses Jahr 20 Jahre aus. Am 31. Juli 1836 wurde er nach insgesamt 50 Jahren Dienstzeit auf eigenen Wunsch mit einer Jahrespension von 750 Talern in den Ruhestand versetzt. Erst zwölf Jahre nach seiner Pensionierung starb er im Dezember 1848 in seinem Haus in Alt-Saarbrücken, wo er auch geboren wurde, im Alter von 91 Jahren. 
Landrat Dern verwaltete ein Amt, von dem man, wenn man seiner Biografie folgt (siehe hierzu die Veröffentlichung durch Kreisverwaltungsrat Neu auf Weisung des Landrats Karl Barth im Dezember 1961 die sich mit den Quellennachweisen auf das Staatsarchiv in Koblenz, des Kreisarchivs beim Landratsamt in Saarbrücken, des geheimen Staatsarchivs in Berlin, der Stadt Völklingen und aus den Veröffentlichungen des Historischen Vereins für die Saargegend stützen), ohne weiteres behaupten kann, dass Landrat Dern eine Amtsbürde zu tragen hatte, mit der nach ihm bis heute kein anderer deutscher Landrat mehr belastet war. 
Man stelle sich vor: der damalige Kreis Saarbrücken bestand aus neun Bürgermeistereien, die er alle zu Fuss oder mit dem Reitpferd besuchen musste, denn so etwas wie ein Telefon gab es damals noch nicht. Auch noch keine täglichen Rapporte der Gemeinden, die von einem Amtsboten gebracht wurden, ganz zu schweigen von berittenen Meldegängern, die ja schliesslich irgendjemand zu bezahlen hatte
Wenn der Landrat also etwas von seinen Gemeinden wollte, so blieb ihm keine andere Wahl, als sich selbst an Ort und Stelle zu begeben. Es wäre damals keinem Amtsbürgermeister oder Ortsvorsteher eingefallen, sich bei Amtsgelegenheiten nach Saarbrücken zu begeben. 
Der Landrat wurde ja bezahlt und in seinen monatlichen Bezügen steckten 100 Taler für die Fahrt- und Reisekosten. Er war königlichpreussischer Staatsbeamter, wurde also von seiner Regierung bezahlt und musste selbst sehen, wie er vor Ort zurechtkam. 
Wie bereits kurz geschildert, wurde am 30. Mai 1814 der erste Pariser Friedensvertrag abgeschlossen. Nach diesem verblieben im Saardepartement bei Frankreich die Kantone Saarbrücken, St. Arnual und ein Teil des Kantons Lebach, darunter auch unsere Heimat, das Köllertal, durch das sich die Grenzlinie zog. Die Mairie Saarbrücken umschloss neben St. Arnual auch Kleinblittersdorf, Bischmisheim, Dudweiler, Völklingen und Ludweiler. 
Püttlingen mit Luisenthal gehörte damals noch zum Moseldepartement. Zwar wurde der Bezirk Püttlingen, der ja früher noch zur Herrschaft Kriechingen in Lothringen zählte, im Jahre 1766 durch einen Tauschvertrag zwischen Frankreich und der Grafschaft Saarbrücken der Grafschaft zugeschlagen, doch die Püttlinger Bürger hatten sich 1793 für das weitere Verbleiben im französischen Staatsverband entschieden. Eine Wende brachte erst der Abschluss des zweiten Pariser Friedens, dessen Bestimmungen am 20. November 1815 veröffentlicht wurden und der die Wiedervereinigung der Saarbrücker Lande brachte und unsere Ahnen zu Preussen machte. Die Hohenzollern, die ja den preussischen Königsthron inne hatten, verstanden es dabei, meisterhaft ihre Ellenbogen zu nutzen.
Die Schwierigkeiten, den sich unser Landrat Dern beim Aufbau des Kreises Saarbrücken gegenübergestellt sah, waren sehr gross und nur mit äusserster Energie ist es ihm gelungen, diese Aufgabe doch noch zu meistern. Der Kreis Saarbrücken stand damals am Beginn seiner Industrialisierung und nun drohte infolge der politischen Ausrichtung nach Berlin die bisher nach Paris hin orientierte Wirtschaft zusammenzubrechen. Ausserdem wurde ihm von Seiten der Bevölkerung und besonders seitens der Beamtenschaft ein nicht geringes Misstrauen entgegengebracht, obwohl diese doch schon sowohl in der Zeit des letzten Saarbrücker Grafen als auch unter der Regie der darauf folgenden französischen Verwaltung mit ihm zusammengearbeitet hatte. Aber gerade diese Beamtenschaft stachelte nun die Bürger insgeheim gegen die Anordnungen des Landrates auf, die ja letztendlich aus Trier oder aus Berlin kamen und die der arme Landrat als ausführendes Organ zu übernehmen hatte.
Man muss schon die bereits erwähnte Fleissarbeit des Kreisverwaltungsrates Neu schon zweimal lesen, um die Schwierigkeiten zu begreifen, die sich damals dem Landrat unseres Kreises entgegenstellten. 
Man muss aber auch die Bevölkerung verstehen, die endlich die Tyrannei der Saarbrücker Burggrafen losgeworden war, und in einem grossen Staatsverband, Frankreich nämlich, einen bescheidenen Wohlstand erworben hatten, wie Prof. Albert Ruppersberg oder Prof. Noack in seiner tiefgründigen Doktorarbeit berichten. 
Letzterer schreibt z.B. über die französische Besatzungszeit, sie habe im Grossen und Ganzen eine wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung bedeutet, denn sie habe viele mittelalterliche Fesseln gelöst und das Saarland in das grosse französische Wirtschaftsgebiet eingegliedert. 
Die Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse im Jahre 1815 führten dagegen in eine grosse Bedrängnis. Frankreich schloss sich durch hohe Zölle gegen die Saar ab. Die Errichtung der deutschen Zolllinie im Jahre 1818 hemmte schliesslich die Wirtschaftsbeziehungen zur Pfalz, die sich damals in bayrischem Besitz befand. Die Industrie musste sich umstellen und war gezwungen, neue Absatzmärkte zu suchen.
Der Historiker August Krohn berichtet über die Verhältnisse hierzulande nach dem ersten und dem zweiten Pariser Frieden, der Aussenhandel habe zum grossen Teil lahm gelegen und die Industrie sei in ihren Grundfesten erschüttert gewesen. Die Dillinger Hütte produzierte mit ihren 300 Arbeitern hauptsächlich Kupferplatten für die französische Marine, die Werke Goffontaine, Scheid und Jägersfreude fabrizierten Stahlwaren, die ebenfalls ausschliesslich nach Frankreich verkauft worden waren. Vor dem Friedensschluss von 1815 bereits erklärte der Besitzer dieser Werke Couvy seinem Freund, dem Rechtsanwalt Berger bei der Abreise nach Paris: "Ich werde ein toter Mann sein, wenn unsere Heimat fällt.". Als dies dann schliesslich eintrat, machte er sein Testament und erschoss sich. Wenn nicht die Preussen die saarländischen Gruben in ihren Besitz genommen hätten, wäre auch dieser Industriezweig infolge Absatzmangel zugrunde gegangen. 
Die wirtschaftliche Krise wirkte sich verheerend auf die neuerrichtete Kreisverwaltung aus. Die Streitigkeiten begannen in Gersweiler, der dem Landratsamt nächtsgelegenen Bürgermeistereiverband: Der bisherige Maire (Bürgermeister) Herb, weigerte sich, die Bürgermeistereipapiere an den neuernannten Nachfolger herauszugeben und erst durch das energische Eingreifen des Landrates konnte Maire Herb dazu gezwungen werden. Die Gersweiler gaben in der Folge jedoch keine Ruhe und so sah sich Landrat Dern schliesslich gezwungen, die Zusammenlegung der beiden Bürgermeistereien Ludweiler und Gersweiler zu beantragen, um der Lage Herr zu werden. 
Diesem Antrag wurde stattgegeben und so übernahm Bürgermeister Schmoll von Ludweiler beide Bürgermeistereien ab dem 1. Juli 1826 gemeinsam, jedoch nur in Personalunion. Eine materielle Vereinigung fand nicht statt, beide Orte führten auch weiterhin ihre Verwaltung getrennt voneinander. Doch wer gaubte, nun sei endlich Ruhe eingekehrt, der sah sich erneut getäuscht. Jetzt wurde die Amtsenthebung aller Schöffen aus den Dörfern verlangt, die zu den ämtern Gersweiler und Ludweiler gehörten, dazu wurde auch die Entlassung der beiden Ortsvorsteher gefordert. 
1824 begann es dann auch in den Warndtgemeinden zu gären. Unzufriedene Bürger von Grossrosseln beklagten sich über ihren Ortsvorsteher, dem vorgeworfen wurde, parteiisch zu handeln und die Deserteure aus der Armee und die widerspenstischen Landwehrmänner, sowie die Feld- und Waldfrevler in Schutz zu nehmen, wenn die Brigadegendarmen diese verhaften wollten. Weiter hiess es, dass der Bürgermeister auf eigene Faust eine eigene Neben- und Schmuggelkasse angelegt habe. Landrat Dern muss te den Bürgermeister von Grossrosseln zur Rechenschaft ziehen und entlassen, weil derartigen Einrichtungen, obwohl sie angeblich nur im Interesse der eigenen Gemeinden angelegt wurden, verboten waren. 
In dem auch hart an der lothringischen Grenze gelegenen Lauterbach warf man dem Ortsvorsteher vor, er lege ein ordnungswidriges Verhalten an den Tag und man müsse deshalb seine Entlassung verlangen. 1831 warf man in Emmersweiler dem Schöffen vor, er sei nicht neutral und kenne nur sein persönliches und das Wohl seiner Verwandten. Auch sei er ein gefährlicher und feindseeliger Mann, der lügenhafte Berichte nach Saarbrücken zum Landrat und nach Ludweiler zum Bürgermeister weiterleitete. 
Die Kleinblittersdorfer forderten 1816 einen neuen Bürgermeister, weil der jetzige zu alt sei und keinerlei Auskünfte über seine beträchtlichen Einkünfte gebe, wobei besonders vermerkt wurde, dass der Bürgermeister die Gelder, die die frnzösische Regierung für Lieferungen und Fuhren in der vorpreussischen Zeit an ihn leitete, die er jedoch nicht weitergegeben habe oder auszahle. Ferner, dass er Gelder, die anlässlich eines Grossbrandes im Dorf 1812 innerhalb des Saardepartements gesammelt worden waren, bis zur Stunde (also 1816) noch nicht herausgegeben habe, obwohl er doch nun schon seit vier Jahren in deren Besitz sei. über die Gemeinderäte beschwerte man sich, weil diese sich aus Personen zusammensetzten, die dem verderbten System des Bürgermeisters anhingen. Kurzum, der Bürgermeister sei dieses Amtes unwürdig. Auch mit dem Pfarrer war es zu Differenzen seitens der Bevölkerung gekommen. 
Angesichts dieser schweren Beschuldigungen blieb dem Landrat Dern nichts anderes übrig, als den Friedensrichter Lang beim Kreisgericht in Saarbrücken mit der Untersuchung des Falles beauftragen. Die Verhöre wurden an Ort und Stelle durchgeführt, und selbst Schulkinder wurden ihnen unterzogen. Die Untersuchungen zogen sich monatelang hin und endeten schliesslich wie das Hornberger Schiessen: Heraus kam nichts! Landrat Dern jedoch glaubte, den übelstand nur dadurch beheben zu können, indem er beantragte, die Angestellten der Bürgermeisterei und die Schöffen entliess und für die Versetzung des Ortspfarrers zu sorgen. 
Aufgrund dieses Antrages an die Regierung wurden bereits am 28. September 1816 dort ein neuer Bürgermeister eingeführt, ein Beigeordnter, drei Schöffen für Kleinblittersdorf, zwei für Auersmacher und je einen für Rilchingen und Hanweiler in der landrätlichen Kanzlei unter Eid verpflichtet. 
Dieselben ungesunden Zustände herrschten in den Dörfern des Amtes Bischmisheim. Im Juli 1816 hatte gegen den in Fechingen wohnenden Beigeordneten ein richtiges Kesseltreiben eingesetzt. Auf jede nur erdenkliche Weise wurde gegen ihm intrigiert. Schliesslich musste der Landrat einem Bischmisheimer Bürger mit der Vorführung durch die Gendarmen drohen, falls er die Dienstpapiere und die Amtsgelder nicht herausgebe. In Rentrich stellte man eine recht widerspenstige Einstellung gegen jede neue Anordnung fest. In Scheidt war man gezwungen, die beiden Ortsschöffen zum nächsten markttag in die landrätliche Kanzlei zu bestellen, weil sie einfach nicht harmonisch miteinander arbeiten konnten.
In Püttlingen, das seit 1816 zur Bürgermeisterei Völklingen gehörte, wurde von der Bevölkerung, ja sogar vom Landratsamt selbst ständig falsche Beschudigungen gegen den Völklinger Bürgermeister vorgebracht und dieser mit immer neuen Quertreibereien belästigt.
Als Völklingen 1821 einen neuen Bürgermeister bekam, lautete die erste Anordnung des Landrats an ihn: "Wegen der in der Gemeinde Püttlingen herrschenden Unordnung empfehle ich Ihnen diese Bürger ganz besonders." Dort schien es Sitte zu sein, dass jeder neu zuziehende Bürger seinen Einstand zahlen musste, der vielfach in einem Saufgelage endete, und die Ortsschöffen scheinen die Zutreiber gewesen zu sein, denn nicht umsonst forderte der Landrat die Entlassung gerade dieser Sch&o uml;ffen. 
Er nannte das Dorf eine unruhige, zänkische Gemeinde und bat den Bürgermeister, sich mit dem Herrn Pastor in Verbindung zu setzen, damit er ihm bei der Auswahl der Schöffen behilflich sei. 
"Suchen Sie besonders ruhige und brave Leute für das Amt des Schöffen aus, die zwar in Püttlingen sehr rar sind, aber mit viel Geduld muss dies doch möglich sein."
Auch in Völklingen selbst scheint auch vieles nicht in Ordnung gewesen zu sein, denn als dort 1821 dem Bürgermeister Kunkel das Amt übertragen wurde, weigerte sich dessen Vorgänger Röchling, der den Fenner Hof bewirtschaftete, die Amtspapiere auzuhändigen, was dieser auch erst tat, nachdem Landrat Dern energisch durchgriff.
Auf dem Kurhof, einer kleinen Siedlung mit vier Bauernhöfen, passierte Folgendes: Die für dieses Dörfchen zuständige Pfarrgemeinde war Schwarzenholz. 1820 hatte diese Pfarrgemeinde vom Pastor ein ansehnliches Haus zum Geschenk erhalten, was er jedoch mit der Auflage verband, daraus eine Kirche zu erbauen. Als nun die Bauarbeiten soweit gediehen waren, dass die Baukosten nun von den beiden Dörfern Kurhof und Schwarzenholz bezahlt werden mussten entfiel auf letzteres der Betrag von 5.273 französische Franken, auf Kurhof 1.177 Francs.
Die Kurhofer Bauern weigerten sich jedoch entschieden, ihren Anteil zu begleichen, und so veranlasste Landrat Dern den zuständigen Bürgermeister Wahlster, der auf Gut Bitscheid bei Heusweiler residierte, die vier Familienvorstände von Kurhof zusammenzurufen und den Schuldbetrag aufteilen zu lassen. Die Kurhofer beschworen heilige Eide, es sei ihnen unmöglich, den geforderten Betrag aufzubringen.
Zwischen dem Landrat von Saarlouis, wozu die Gemeinde Schwarzenholz gehörte, und dem Landrat Dern von Saarbrücken, der für Kurhof zuständig war, einigte man sich schliesslich darauf, den Schudbetrag auf 500 bis 600 Franken herabzusetzen. Aber auch dies lehnten die vier armen Bauern von Kurhof ab und wandten sich, als ihr Begehren überall auf Ablehnung stiess, an die letzte Beschwerdeinstanz nach Berlin. Aber auch dort wurden sie schliesslich abgewiesen und dazu verurteilt, die gesamte Summe von 1.177 Francs und alle Unkosten und aufgelaufenen Zinsen zu zahlen, wobei ihnen noch schriftlich nachgewiesen wurde, dass die vier Kurhofer Bauerngüter zu den best fundierten des Kreises gehörten. Bleibt zu erwähnen, dass die Kurhofer plötzlich über genug Geld verfügten, um die gesamte Schuld auf einmal zu begleichen.
Tausenderlei Aufgaben gehörten in den Arbeitsbereich des Landrates, so veranlasste er, dem Obstbau besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Aus dieser Zeit datiert zum Beispiel auch die Bepflanzung der Strassenränder der Landstrassen mit Obstbäumen. Ebenso wie die Bestellung von Ehrenfeldhütern in den Gemeinden, da Felddiebstähle überhand nahmen. Gleiches gilt auch für die Bekämpfung von Bränden. Für die Gemeinden mussten Feuerlöschgeräte beschafft und Leute ausgebildet werden, die diese Geräte auch bedienen konnten. 
Besonderen Augenmerk liess Dern der Pferdezucht angedeihen. Seine Bemühungen lassen sich leicht daraus erklären, dass das Militär immer ein grosses Interesse an gutem Pferde-"Material" hatte, für Manöver Pferde lieh und gutes Zuchtmaterial aufkaufte. 
Um sich über den Stand der Pferdezucht genau unterrichtet zu sein, wurde im Dezember 1918 eine Pferdemusterung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Musterung sollte Dern vom Kreistierarzt vorgelegt werden, aber hier erlebte er ein vollständige Pleite. Von den Pferdehaltern war nicht einmal ein Drittel erschienen. In der Begründung dieses mageren Ergebnisses teilt der Kreistierarzt Kautz mit, in den Bezirken Heusweiler und Sellerbach, wo damals die meisten Pferde gezüchtet wurden, seien die Pferdehalter allesamt nicht erschienen, weil sie fürchteten, ihre Stuten würden gekennzeichnet, um sie ihnen später wegzunehmen für militärische Zwecke oder dass sie wieder einmal irgend eine neue Abgabe für die deckfähigen Stuten entrichten müssten.
Sehr grosse Schwierigkeiten traten auch bei der Rekrutierung von Soldaten auf, denn die preussische Armee brauchte ja ständig neue Truppen zur Auffüllung ihrer "Bestände", und so griff man, wie nicht anders zu erwarten, zuerst die Landwehrmänner auf, die bereits bei den Franzosen gedient hatten. Dies brachte erneut böses Blut unter die Bevölkerung, die ohnehin nicht sehr gut auf die Preussen und deren Rechtssprechung zu sprechen war. Sie hatten schliesslich die Freiheiten der französischen Revolution erfahren, die dem Herrenmenschentum der Grafen ein Ende gemacht, und die Leibeigenschaft mit all ihren menschunwürdigen Erscheinungen beendet. 
Die gesuchten Landwehrmänner jedoch wussten sich mit der Zeit gut dem Zugriff der Preussen zu entziehen, indem sie heute hier, morgen dort, immer auf dem Sprung bei Bauern verdingten. Da die Einwohnerkontrolle nicht so durchgeführt werden konnte, wie das eigentlich Vorschrift gewesen wäre, konnte man ihrer auch nicht so leicht habhaft werden. Besonders hier im Köllertal wollte es mit der Einführung einer neuen, strafferen Ordnung nicht so recht klappen, zumal sie ja Nachbarn des verrufenen Püttlingen lebten, das lange Zeit als ein zänkisches Dorf in einem sehr schlechten Ruf stand.
Landrat Dorn, der für die preussischen Belange im Saarbrücker Land unvergleichliche Dienste geleistet hatte, Konnte sich 1836 endlich im Alter von 79 Jahren zur Ruhe setzen. Er hatte dem preussischen Staat über 55 Jahre treu gedient und starb erst im hohen Alter von 92 Jahren.
Im Zuge der Neuorganisation des Kreises Saarbrücken wurde Anfang Februar 1816 die Bürgermeisterei Sellerbach neu gebildet. Zur Fürstenzeit war der Sitz der Verwaltung des Köllertales das Dorf Kölln, beziehungsweise die Burg Bucherbach. Die Meier des Köllertals enstammten immer den nachgenannten Dörfern des Köllertales: Sellerbach, Engelfangen, Kölln, Rittenhofen, Güchenbach, Etzenhofen, Quierschied, Walpershofen mit den Höfen überhofen und Neuhaus, Herchenbach. Damals gehörten zudem die Dörfer Bous, Knausholz, Schwalbach, Derlen und Sprengen noch zum Verwaltungsbezirk des Köllertals, die jedoch später in den Kreis Saarlouis übergingen. 
Verwaltungsmässig gehörte also ab 1816 das Köllertal zum preussischen Königreich unter König Friedrich Wilhelm III. Preussischer Staatskanzler war damals Fürst Hardenberg in Berlin, Oberpräsident der Rheinprovinzen der Regierungspräsident von Aachen von Reimann, der provisorisch mit der Gesamtverwaltung der Rheinländer beauftragt war. Sitz dieser Verwaltung war zunächst Koblenz, später wurde er nach Düsseldorf verlegt.

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